Baugutachter Köln
Andreas Statz
Bausachverständiger und Baugutachter
Lichtstr. 26-2850825 Köln
Tel: 0221 975 878 60
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Qualifikation
- Diplom-Ingenieur Architekt
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit Hochschulzertifikat (HTWG Konstanz, IFBAU Stuttgart)
- Eingetragen in die Sachverständigenfachliste der Architektenkammer Baden-Württemberg
- "Radonfachperson" (Radonsicheres bauen) Bauakademie Sachsen
- Sachkundigen für Schimmelsanierung (TÜV)
Marcel Lechner
Bausachverständiger und Baugutachter
Grüner Weg 1650825 Köln
Tel: 0221 975 878 60
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Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Florian Pleye M. Sc.
Bausachverständiger und Baugutachter
Limburger Straße 2150672 Köln
Tel: 0221 975 878 60
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Qualifikation
- Master of Science
- Immobilienökonom (IRE/BS)
- Energieberater:in TU Darmstadt für Wohngebäude
Umut Korkmaz
Bausachverständiger und Baugutachter
50825 Köln
Tel: 0221 975 878 60
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Qualifikation
- Bachelor of Business Administration (BBA)
- Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Wolfgang Feldmann
Bausachverständiger und Baugutachter
Stadtwaldgürtel 6550935 Köln
Tel: 0221 975 878 60
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Qualifikation
- Dachdeckermeister
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden Teilgebiet Dachdecker- und Spenglerhandwerk nach DIN EN ISO/IEC 17024 IQ ZERT
- Bausachverständiger für Wärmedämmverbundsysteme WDVS (PersCert TÜV Rheinland)
- Sachverständiger für Thermografie - Level I (European Certification Council)
Andreas Lippertz
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0221 975 878 60Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maler- und Lackierer -Handwerk und das Stuckateur -Handwerk von der Handwerkskammer zu Köln - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung & Sanierung von Schimmelpilzbelastung (TÜV)
- Sachverständiger Wärmedämmverbundsysteme (TÜV)
- Gebäudeenergieberater (HWK)
- Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
Benjamin Horstkotte
Bausachverständiger und Baugutachter
Max-Liebermann-Str. 2550765 Köln
Tel: 0221 975 878 60
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Qualifikation
- Diplom-Ingenieur (FH)
- Bausachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter Akademie)
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Schimmelpilzbewertung
- Bausachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)
Gebäudeenergieberater (Öko Zentrum)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Köln stehen Ihnen:
- Dipl. Ing. (Architekt) Herr Andreas Statz
- Herr Marcel Lechner
- Herr Florian Pleye M. Sc.
- BBA Herr Umut Korkmaz
- Herr Wolfgang Feldmann
- Herr Andreas Lippertz
- Dipl.-Ing. (FH) Herr Benjamin Horstkotte
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl. Ing. (Architekt) Herr Andreas Statz, Herr Marcel Lechner, Herr Florian Pleye M. Sc., BBA Herr Umut Korkmaz, Herr Wolfgang Feldmann, Herr Andreas Lippertz, Dipl.-Ing. (FH) Herr Benjamin Horstkotte, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Köln, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Köln kommen bzw. sich nicht in Köln auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Köln - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Namensgebung von Köln geht auf die römische Kaiserin Colonia Claudia Agrippina zurück, die im Jahre 50 n. Christus am Rhein geboren worden ist. Der Begriff Colonia stammt aus dem lateinischen und fungiert in den meisten romanischen Sprachen für Köln. Im Laufe der Zeit entwickelte sich über Colonia, Coellen, Cöllen, Cöln der heutige Name Köln.
Die Stadt Köln hat mehr als eine Million Einwohner und zählt zu der bevölkerungsreichsten Stadt des Landes Nordrhein-Westfale und ist zugleich die viertgrößte Stadt Deutschlands. Geprägt ist Köln für ihre über 200-jährige Geschichte, ihr kulturelles und architektonisches Erbe, den Kölner Dom und für ihre international bedeutenden Veranstaltungen. Aufgrund der günstigen Lage am Rhein mit der Querung zu West-Ost-Handelsstraßen, den Umschlagbahnhof Eifeltor und den Binnenhäfen, nimmt Köln eine überregionale Bedeutung ein und gilt als eines der wichtigsten Handelsstandorte. Durch den Flughafen Köln Bonn wird die Infrastruktur zusätzlich ergänzt. Köln ist Sitz der Universität zu Köln, der Fachhochschule Köln und zahlreicher weiterer Hochschulen. Das Stadtgebiet von Köln besteht aus neun Stadtbezirken, die in 86 Stadtteile unterteilt sind. Im Gegensatz zu anderen nordrhein-westfälischen Großstädten haben die Stadtbezirke keinen eigenen Namen, sondern sind in Zahlen durchnummeriert. Die Stadt Köln, grenzt an Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel, Wesseling, Brühl, Hürth, Frechen, Pulheim, Dormagen und Monheim.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Rathauspl.
50667 Köln
Bauamt:
Willy-Brandt-Platz
50679 Köln
Grundbuchamt:
Amtsgericht
Reichenspergerpl.
50670 Köln